Elternbeirat – Aufgaben, Rechte und Pflichten

Elternbeirat was ist das?

Der Elternbeirat wird gewählt von den Eltern der Kita-Kinder. Er muss bis zum 10. Oktober eines jeden Jahres gewählt sein und besteht in dieser Form bis zu den nächsten Wahlen. Die gewählten Eltern, zwei pro Gruppe, kümmern sich um die Wünsche, Vorschläge und Sorgen der Eltern in der Einrichtung. Sie sind Ansprechpartner und Vermittler zwischen Eltern und den Mitarbeiter*Innen der Kita. Die Elternvertretung wird von der Leitung einer Kita über Neues in der Einrichtung informiert und wirkt bei Organisation und Planung von z. B.: Ausflügen, Festen etc. mit. Auch die inhaltliche Gestaltung von Themen innerhalb des Kita-Rahmens kann vom Elternbeirat maßgeblich mitbestimmt werden.

(Für weitere Informationen siehe auch S. 14, „Handbuch für Elternbeiräte“, Link ganz unten)

Wie hoch ist der Arbeitsaufwand?

Es werden von Seiten der Leitung oder auf Wunsch des Elternbeirates Sitzungen einberufen.

Der Arbeitsaufwand richtet sich jedoch immer auch nach den geplanten Aktionen und besonderen Anlässen innerhalb eines Kita-Jahres.

Gesetzliche Grundlagen, das KiBiz

Das Kinderbildungsgesetz ist seit 1. August 2020 in der überarbeiteten Fassung im Internet zu finden. Dort sind die Handlungsempfehlungen für Elternbeiräte festgesetzt. Es beinhaltet wichtige Rahmenbedingungen zur Elternmitwirkung, Kommunikation, Förderung und Fortbildung. (S. Link, ganz unten) ((kita.nrw.de))

Wahlen zum Elternbeirat

Je Kind in der Einrichtung kann eine Stimme abgegeben werden um die/ den Vorsitzende/n und Vertreter*Inn zu wählen.

Die Möglichkeiten eine rechtsgültige Wahl abzuhalten sind vielfältig.

Ausnahmesituationen wie die aktuelle Pandemie sollten nicht Grund für den Ausfall von Wahlen sein. (Unter Berücksichtigung der aktuellen entsprechenden Hygienemaßnahmen und 3G Regel.)

Verschiedene Formen von Wahlen können sein

  • Elternabend (auch im Freien oder online per Videokonferenz): Freiwillige Kandidaten stellen sich zur Wahl, entweder anonym per Urnenwahl oder per Mehrheitsentscheid (Handzeichen).
  • Laufzettelwahl: Freiwillige Kandidaten erstellen ein „Wahlplakat“ und werden per Strichliste und Unterschrift auf einer aushängenden Liste gewählt.
  • Telefonabfrage: Freiwillige Kandidaten hängen mit „Wahlplakat“ in der Kita aus und Eltern werden telefonisch nach der Stimmabgabe gefragt. Anwesende sollten sein: Leitung, Erzieher*Inn und je ein Vertreter*Inn aus jeder Gruppe.
  • Online Wahl: Eine Online-Wahl kann per E-mail oder mit Hilfe eines Abfrage-Tools stattfinden (z.B. Google Forms). Wichtig ist es, dass hier die Eindeutigkeit der Stimmabgabe gewährleistet wird.

Jugendamtselternbeirat (JAEB) und Landeselternbeirat (LEB)

Der Elternbeirat einer Kita hat eine Stimme um Kandidaten des JAEB’s zu wählen.

Zur Wahl kann sich jedes Mitglied eines Elternbeirates aufstellen lassen, durch wiederum eine Wahl innerhalb des Kita Elternbeirates.

Die Jugendamtselternbeiratswahlen können erst nach den Elternbeiratswahlen stattfinden. Ab dem 11. Oktober bis zum 10. November eines Jahres müssen diese stattgefunden haben.

Wer in den JAEB gewählt wurde kann sich auch noch als Kandidat für den Landeselternbeirat aufstellen lassen. 

Bei weiteren Fragen zum Thema Elternbeirats-Wahl und darüber hinaus sind wir über das Kontakt-Formular erreichbar.

Link zum Handbuch

Link zum KiBiz

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